Was tut die QBB?

Die Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB) …

  • entwickelt Stellungnahmen und Positionen zu Themen des Stadtteils 6,
  • informiert über Vorhaben der Behörden und anderer Akteure,
  • nimmt Anliegen der Bevölkerung auf,
  • initiiert und fördert stadtteilbezogene Aktivitäten.

Und was meint eigentlich die Bevölkerung?

Die Gemeindeordnung der Stadt Bern gewährt der Quartierbevölkerung das Recht, bei Anliegen mitzuwirken, die ihr Quartier besonders betreffen. Die Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB) wurde 1987 vom Gemeinderat als repräsentative Quartierorganisation anerkannt und engagiert sich seither aktiv in der Quartierentwicklung.

Die Organisation der Quartierkommissionen ist im Reglement und in der Verordnung über die politischen Rechte festgelegt.

Wie ist die QBB organisiert?

Die Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB) setzt sich aus Delegierten von derzeit 29 Parteien und Organisationen des Stadtteils 6 zusammen. Stellungnahmen und Positionen werden basisdemokratisch im öffentlich zugänglichen QBB-Forum erarbeitet, das monatlich stattfindet. Die Geschäftsstelle bereitet Themen und Anfragen vor, die anschließend in Arbeitsgruppen diskutiert werden.

Grundlagen QBB

Mitwirkung!

Die politische Mitwirkung auf Stadtteilebene

Der Artikel 32 der Gemeindeordnung (GO) räumt der Quartierbevölkerung das Recht ein, in Belangen mitwirken zu können, die ihr Quartier besonders betreffen. Um der Stimme der Quartierbevölkerung ein grösseres Gewicht zu geben, sollen auch Quartierorganisationen Mitwirkungsrechte auswirken können, vorausgesetzt, sie widerspiegeln die Zusammensetzung und Vielfalt des Quartiers. Die Quartierorganisationen sind nicht nur Partnerinnen des Gemeinderats und der Verwaltung, z.B. in Planungsfragen, sie fördern auch das Zusammengehörigskeits- gefühl im Quartier. Mit Ausnahme der Innenstadt verfügt heute jeder Stadtteil über eine anerkannte Quartierorganisation.

Gemeindeordnung der Stadt Bern GO (Verfassung)

Die rechtlichen Grundlagen für die politische Mitwirkung der Bevölkerung in der Stadt Bern:

Kantonale Grundlagen

Art 14 Informationsgesetz IG „Die Behörden informieren über ihre Tätigkeit und schaffen damit die Grundlage für die freie Meinungsbildung. (…) Die Information erfolgt von Amtes wegen oder auf Anfrage“. Art 58 Baugesetz BauG : „Die Behörden sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen frühzeitig in geeigneter Weise mitwirken kann.“

Kinder- und Jugendmitwirkung in Bümpliz/Bethlehem

Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil 6, die ein Anliegen haben, können direkt mit Claudia Küng Kontakt aufnehmen. Claudia unterstützt dich darin herauszufinden, ob und wie du dein Ziel erreichen kannst. Claud Küng │ Kindertreff Mali │ Melchiorstrasse 12, 3027 Bern │ 031 992 68 60 │ mali@spieleninbern.ch

Partizipationsmotion

Ausländerinnen und Ausländer können in der Schweiz nicht stimmen und wählen. Mit der Schaffung der Partizipationsmotion im Rahmen des Partizipationsreglements wurde ein Instrument geschaffen, das der ausländischen Wohnbevölkerung in der Stadt Bern trotzdem politische Mitwirkung ermöglicht.

Nachbarschaft Bern im Stadtteil 6

Nachbarschaft Bern vermittelt Unterstützung zwischen Nachbar:innen, die höchstens 15 Gehminuten voneinander entfernt wohnen. Das Angebot will Menschen, die Unterstützung brauchen und solche, die diese leisten können, zusammen bringen. Im Vordergrund steht die Unterstützung in Alltagsdingen, wie z.B. Einkaufen, Gesellschaft leisten, Spazieren oder Computer Support. Aufgaben also, die von Nachbar:innen ohne spezielle Vorkenntnisse im Umfang von max. 3 Stunden wöchentlich geleistet werden können. Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an die gesamte Bevölkerung der Stadt. Trägerin ist die Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit vbg, die Umsetzung erfolgt im Auftrag der Stadt Bern. Die QBB unterstützt die Idee des gegenseitigen Austausches und der Unterstützung zwischen Menschen im Quartier und der Nachbarschaft. Sie ist Partnerorganisation von Nachbarschaft Bern.

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