Der Artikel 32 der Gemeindeordnung (GO) räumt der Quartierbevölkerung das Recht ein, in Belangen mitwirken zu können, die ihr Quartier besonders betreffen. Um der Stimme der Quartierbevölkerung ein grösseres Gewicht zu geben, sollen auch Quartierorganisationen Mitwirkungsrechte auswirken können, vorausgesetzt, sie widerspiegeln die Zusammensetzung und Vielfalt des Quartiers. Die Quartierorganisationen sind nicht nur Partnerinnen des Gemeinderats und der Verwaltung, z.B. in Planungsfragen, sie fördern auch das Zusammengehörigskeits- gefühl im Quartier. Mit Ausnahme der Innenstadt verfügt heute jeder Stadtteil über eine anerkannte Quartierorganisation.
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