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Stadtentwicklungskonzept Bern STEK 2016
Das Stadtentwicklungskonzept Bern 2016 beschäftigt sich mit aktuellen Fragen zur räumlichen Stadtentwicklung und gibt Antworten. Das STEK bildet die Basis für die Quartier- und Arealplanung. Der Betrachtungshorizont des STEK liegt bei 15 bis 20 Jahren. Das STEK 2016 besteht aus dem behördenverbindlichen Gesamtbericht STEK 2016 und den beiden erläuternden Vertiefungsberichten «Siedlung und Freiraum» sowie «Mobilität».

STEK-Dossier  


Quartierplanung Stadtteil VI, Januar 2005
Die Quartierplanung zeigt die gewünschte Entwicklung des Stadtteils Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach auf und gibt eine Übersicht über Handlungsbedarf sowie Massnahmen. Sie bildet eine Grundlage zur Beurteilung von Arealplanungen und Bauprojekten. Die Quartierplanung wird durch den Gemeinderat beschlossen. Sie ist damit für die Verwaltung bindend. Zur Umsetzung der Ziele sind darauf basierende grundeigentümerverbindliche Verfahren (Arealplanung oder Baubewilligung etc.) notwendig.

Quartierplanung Stadtteil 6  


Teilrichtplan Landschaft Bottigen–Riedbach-Riedern
Der Teilrichtplan Landschaft 06 beschreibt, wie die Landschaft im Westen von Bern weiter entwickelt werden soll:
• das Stadtentwicklungskonzept STEK wird konkretisiert.
• der Landschaftsraum wird gestaltet aufgewertet.
• die Prioritäten der zukünftigen Massnahmen gesetzt.
• das Realisierungsprogramm definiert.

Teilrichtplan Landschaft  


Der Teilverkehrsplan MIV für den Stadtteil VI Februar 05
Der Teilverkehrsplan MIV für den Stadtteil VI basiert auf einem offenen Netz, bei dem der Durchgangsverkehr von Bümpliz / Bethlehem zum grössten Teil via Autobahn oder Umfahrung Niederbottigen abgewickelt wird. Der Ziel-Quell-Verkehr wird kanalisiert auf dem kürzesten Weg zu den Quartierzellen und den Arbeitsgebieten geführt. Das Quartiernetz wird verkehrsberuhigt. Entlang des Basis- und Übergangsnetzes wird die städtebauliche Qualität und der Lärmschutz verbessert.


Teilverkehrspläne MIV  


Richtpläne Veloverkehr und Fuss- und Wanderwege
Der Richtplan Fussverkehr wurde überarbeitet und am 27. April 2016 vom Gemeinderat zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Der Richtplan ist wegweisend für die weitere Förderung des Fussverkehrs: Er definiert Ziele, Grundsätze sowie Massnahmen für eine Verbesserung des Fusswegnetzes in der Stadt Bern. Zudem gibt er vor, welche Grundsätze es bei der Planung, Realisierung, Betrieb und Unterhalt von Wegen und Strassen zu beachten gilt.

Der Richtplan Veloverkehr bildet eine wichtige Grundlage für die Planung und Koordination in der Stadt Bern, mit dem Ziel, die Veloverkehrsförderung konsequent vorantreiben zu können. Zu diesem Zweck beinhaltet er Grundsätze zum Bau, Betrieb und Unterhalt von Verkehrs- und Veloanlagen sowie einen Netzplan mit Velohaupt- und Nebenrouten.


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