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Die baurechtliche Grundordnung regelt wie und wo in der Stadt Bern gebaut werden darf. Sie ist für die Grundeigentümerschaft verbindlich. Über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung befinden die Stimmberechtigten. Die baurechtliche Grundordnung besteht aus:
• der Bauordnung (Baureglement),
• dem Nutzungszonenplan,
• dem Bauklassenplan und
• dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan. |